Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Sachbezugswerte 2015

Neue Steuerwerte für Sachleistungen an Arbeitnehmer

Sachbezüge

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen auch Sachbezüge. Diese sind mit den sogenannten Sachbezugswerten zu erfassen und zu besteuern.

Verordnung 2015

Nach dem Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 04.08.2014 sollen ab dem 01.01.2015 voraussichtlich folgende Sachbezugswerte gelten:

  • für ein Frühstück: monatlich 49 € bzw. 1,63 € täglich
  • für ein Mittag- oder Abendessen: monatlich 90 € bzw. 3,00 € täglich
  • für die Vollverpflegung: monatlich 229 €

Für eine vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkunft gilt ab 2015 ein Sachbezugswert von monatlich 223 € (2014: 221 €). Ist der Pauschalwert im Einzelfall nicht zutreffend und ist es unbillig, den Wert der Unterkunft mit diesem Pauschalpreis zu bestimmen, kann alternativ der ortsübliche Mietpreis zugrunde gelegt werden. Kann dieser nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten festgestellt werden, kann die Unterkunft auch mit einem Pauschalpreis von 3,92 € pro Quadratmeter bei normaler Ausstattung bzw. von 3,20 € je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung bewertet werden.

Stand: 31. Oktober 2014

Bild: sakkmesterke - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.