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Einlagensicherungsfonds der Banken senkt Sicherungsgrenzen

Einlagensicherungsfonds:

Vom Bundesverband deutscher Banken wird ein Einlagensicherungsfonds betrieben, der die Guthaben von Kunden privater Banken schützen soll. Der Sicherungsfonds steht im Pleitefall ein für Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe der betreffenden Pleitebank. Nicht gedeckt sind hingegen Verbindlichkeiten aus Papieren wie Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate.

Anpassung:

Der Sicherungsfonds hat zum 1.1.2012 sein Statut angepasst und darin u.a. die Sicherungsgrenzen gesenkt. Die Sicherungsgrenze von bisher 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank gilt danach nur noch bis 31.12.2014. Danach folgt eine Abstufung auf 20 % bis 31.12.2019 sowie auf 15 % bis zum 31.12.2024. Ab dem 1.1.2025 sichert der Fonds nur noch 8,75 % des haftenden Eigenkapitals ab.

Zum Vergleich:

Der gesetzliche Einlagenschutz in der EU beträgt seit Dezember 2010 nur 100.000 EUR.

Sicherungsgrenzen abfragen:

Kunden deutscher Privatbanken können über das Anfrageformular der Website des Bankenverbandes (www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage) die jeweilige Sicherungsgrenze ihrer Bank abfragen. Hierzu ist das auf der Online-Seite erscheinende Formblatt auszufüllen und abzuschicken. Der Verband leitet die Anfrage an die jeweilige Bank weiter. Antworten erfolgen innerhalb eines Bankarbeitstages.

Stand: 12. Februar 2012

Bild: Daniel Fuhr - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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