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Stärkere Entlastung Alleinerziehender

Entlastungsfreibetrag soll auf 1.908 € steigen

Entlastungsfreibetrag

Die Anzahl der Alleinerziehenden nimmt stetig zu. Nach statistischen Erhebungen bestehen 20 Prozent aller Familien mittlerweile aus einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater und deren Kindern. Alleinerziehende erhalten seit 2004 einen Entlastungsbetrag von 1.308 €. Dieser Betrag wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.

Koalitionsbeschluss

Die Koalitionsspitzen haben kürzlich beschlossen, Alleinerziehenden einen um 600 € höheren Freibetrag zu gewähren. Künftig sollen also 1.908 € von der Summe der Einkünfte abgezogen werden können. Für jedes weitere Kind steigt der Abzugsbetrag um 240 €.

Finanzielle Auswirkung

Nach Berechnungen der Koalition hätte mit den geplanten Erhöhungen eine Mutter oder ein Vater mit mittlerem Einkommen und zwei Kindern rund 200 € jährlich mehr zur Verfügung. Anspruchsberechtigt für den Entlastungsfreibetrag bleibt – unverändert – jeder Steuerpflichtige, der mindestens ein Kind hat, für das er Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Er muss mit seinen Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen ohne eine andere erwachsene Person, die tatsächlich oder finanziell zum Haushalt beiträgt.

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Spectral-Design - Fotolia.com

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Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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