Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Urlaubsaushilfe

Kurzfristige Beschäftigung

Arbeiten Schüler und Studenten während der Sommerferien für nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Dies unabhängig von der Höhe des während des Sommerjobs erzielten Arbeitsentgelts. Es fällt lediglich Lohnsteuer an. Beträgt das gesamte Jahresarbeitseinkommen aber weniger als 9.354 € (Freibetrag von 8.354 € zzgl. 1.000 € Werbungskosten), erhält der Schüler/Student die gesamte Lohnsteuer wieder zurück.

Minijob und Ferienjob

Vorsicht geboten ist, wenn ein ganzjährig als Minijobber beschäftigter Schüler/Student während der Sommerferienzeit Vollzeit arbeitet. Wird in unmittelbarem Anschluss an einen Minijob beim selben Arbeitgeber eine Vollzeitstelle angetreten, nimmt die Sozialversicherung die Fortsetzung des bisherigen Dauerarbeitsverhältnisses an. Das Ergebnis ist eine volle Sozialversicherungspflicht.

Zeitraum zwischen Abitur und Uni

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Studenten gelten erst ab Semesterbeginn. Arbeitet z.B. die angehende Medizinstudentin nach dem Abitur (Mai) bis Semesterbeginn (Oktober) in einer Arztpraxis für mehr als 450 €/Monat, besteht Sozialversicherungspflicht.

Stand: 23. Juni 2014

Bild: Tom Prokop - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.