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Neues Steuersystem für den digitalen Raum

Veraltetes Steuersystem

Das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung basiert in erster Linie auf dem physischen Sitz eines Unternehmens. So zahlt ein multinational tätiges Unternehmen Steuern nach dem Recht des Sitzstaates. Letzteres ist für neuere Geschäftsmodelle, die auf der neuen digitalen Wirtschaft basieren, nicht mehr zielführend, wie die EU-Finanzminister bei einem Treffen in Tallinn im September 2017 festgestellt hatten. Denn das gegenwärtige System führe dazu, dass viele Unternehmen weniger Steuern zahlen, als sie müssten (vgl. Pressemitteilung vom 16.9.2017).

Virtuelle, permanente Präsenz

Ein Konzeptvorschlag beinhaltet daher die Aufhebung der physischen Anwesenheit für Unternehmen und die Anknüpfung der Steuerpflicht an eine virtuelle Präsenz, einhergehend mit einem Abkommen über virtuelle Steuerzahler.

Stand: 28. November 2017

Bild: Warakorn - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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