Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Wichtige Änderungen bei elektronischer Übermittlung steuerlicher Meldungen

Lohn-/Umsatzsteueranmeldungen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen der Sondervorauszahlung oder Lohnsteueranmeldungen können ab dem 1.1.2013 nur noch mit Authentifizierung übermittelt werden. Dies gilt insbesondere auch für Steuervoranmeldungen für den Dezember 2012, da diese erst 2013 übermittelt werden.

Zusammenfassende Meldungen (ZM)

Ab dem 1.1.2013 kann der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für die Abgabe der ZM nicht mehr genutzt werden. Meldungen ab 2013 müssen über das ElsterOnline-Portal bzw. über das BZStOnline-Portal erfolgen.

Registrierungen/Frist

Nach Mitteilung der Finanzverwaltung nimmt die Registrierung allerdings bis zu zwei Wochen in Anspruch. Nachdem die gesetzlichen Abgabefristen unabhängig von einer Registrierung einzuhalten sind, drohen bei nicht rechtzeitig erfolgter Registrierung Verspätungszuschläge.

Stand: 12. November 2012

Bild: Sandra Thiele - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.