Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Künstliche Befruchtung

Altersunabhängige Berücksichtigung

Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat die Aufwendungen (€ 20.134,00) nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Das Finanzgericht (FG) München hat mit Urteil v. 8.10.2019 (6 K 1471/17) teilweise für die Steuerpflichtige entschieden. So ließ das FG den Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung im Grundsatz und unabhängig vom Alter der Frau (die Klägerin hatte das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet) zu.

Behandlungen im Ausland

Der Steuerabzug scheiterte im Streitfall aber an der Tatsache, dass es sich bei der Behandlung um eine nach nationalem Recht verbotene Behandlung handelte. Damit konnte nach Auffassung des FG kein Aufwand begründet werden.

Revision

Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 36/19). Im Revisionsverfahren geht es um die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aus dem Ausland.

Stand: 25. November 2020

Bild: Monet - stock.adobe.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.