Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Sondennahrung unterliegt dem Regelsteuersatz

Qualifizierung von Sondennahrung als Getränk

Der Fall

Streitig war, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf die Lieferung flüssiger Nahrungsmittel für medizinisch indizierte Diäten anzuwenden ist. Die Nahrungsmittel dienten der ausschließlichen Ernährung von Patienten, die ihre Nahrung nur in flüssiger Form aufnehmen können.

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof hat solche Sondennahrungsprodukte jetzt dem Regelsteuersatz von 19 % unterworfen (Urt. v. 24.09.2014, VII R 54/11). Begründung: Bei diesen Präparaten würde es sich um zum menschlichen Genuss geeignete und bestimmte Flüssigkeiten handeln. Unerheblich war, dass die Getränke, soweit sie allein als Sondennahrung bestimmt sind, geschmacksneutral und nicht mithilfe eines zugesetzten Aromas geschmacklich verbessert sind. Außerdem wurden die Produkte sowohl als Weithalsflasche als auch in einem Kunststoffbeutel vertrieben, was für die Anwendung des Regelsteuersatzes sprach.

Stand: 25. Februar 2015

Bild: sudok1 - fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.