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Begünstigungen bei der Umsatzsteuer für Hotels - droht jetzt der Wegfall?

Hotellerie:

FDP will Mehrwertsteuersätze auf den Prüfstand stellen.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz:

Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wurde erst zum 1.1.2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz von 19 % auf 7 % herabgesetzt. Knapp zwei Jahre danach wird bereits wieder über die Abschaffung der Steuerbegünstigung diskutiert.

Pläne der FDP:

FDP-Generalsekretär Lindner wurde kürzlich in der Presse mit den Worten zitiert, dass mit Ausnahme von Grundnahrungsmitteln und Kultur, alle ermäßigten Umsatzsteuersätze hinterfragt werden sollen. Die CSU lehnt den Vorstoß der FDP bislang aber ab. Ob und in welchem Umfang die schwarz-gelbe Koalition noch in dieser Legislaturperiode am Mehrwertsteuersatz herumbastelt, bleibt offen. Für die Hotellerie bedeutet dies, dass die durch den ermäßigten Steuersatz notwendige unterschiedliche Fakturierung von Übernachtungsleistungen und den sonstigen Nebenleistungen (wie z.B. Frühstück, Telefon, Pay-TV) weiterhin geboten ist.

Stand: 12. August 2011

Bild: dusko - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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