Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Umsatzsteuer-Rückvergütung aus anderen EU-Staaten

Steuerrückvergütung

Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Zuständige Behörde für den Vergütungsantrag ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Vergütungsanträge für das vergangene Jahr 2014 müssen bis spätestens 30.09.2015 beim Bundeszentralamt eingegangen sein.

Antragsvoraussetzungen

Erstattungsanträge sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Dem Antrag sind im Regelfall Belege (Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis) beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens € 1.000 bzw. bei Benzinrechnungen mindestens € 250 beträgt. Die Grenzbeträge variieren zwischen den EU-Staaten. Eine aktuelle Präferenzliste ist erhältlich beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de). Die Rechnungen müssen hochgeladen werden und sind elektronisch zu übermitteln. Zum Belegversand ist eine BZSt-Nummer notwendig. Der Vergütungsantrag muss zwingend Name und vollständige Anschrift des Unternehmers, eine Adresse für die elektronische Kommunikation (E-Mail-Adresse), eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit und den Vergütungszeitraum enthalten (Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 03.12.2009, IV B 9 – S 7359/09/10001 Rdn. 37).

Mindestbeträge

Der Antrag auf Vorsteuervergütung setzt bestimmte Mindesterstattungsbeträge voraus. Bei Anträgen, die an Deutschland und die übrigen EU-Staaten gestellt werden, muss die beantragte Vergütung beispielsweise mindestens € 50 betragen (Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 03.12.2009, IV B 9 – S 7359/09/10001 Rdn. 36).

Stand: 28. August 2015

Bild: Ideenkoch – Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.