Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Zinssätze für Steuernachforderungen

Steuernachforderungen

Die Finanzverwaltung setzt auf Steuernachforderungen regelmäßig Zinsen fest, sofern der Zinslauf für die fälligen Steuern bereits begonnen hat. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Einkommensteuer 2016 beginnt der Zinslauf demzufolge am 1.4.2018. Der Zinssatz auf Steuernachforderungen beträgt 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr (§ 238 Abgabenordnung - AO).

Zinssatz zu hoch

Der seit mehr als 50 Jahren geltende Zinssatz erscheint u. a. dem Bund der Steuerzahler angesichts der andauernden Niedrigzinsphase als zu hoch. Der Verband unterstützt daher ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 2472/16 E). Bei diesem Verfahren setzte das Finanzamt die Steuer für 2010 erst 2016 fest, mit entsprechenden Zinsforderungen. Die lange Bearbeitungszeit wurde nicht durch die Steuerpflichtigen verschuldet.

Einspruchsverfahren

Steuerzahler, die den hohen Zinssatz von 6 % nicht akzeptieren wollen, können unter Berufung auf das Musterverfahren sowie unter Bezugnahme auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. I R 77/15) Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. In dem Bundesfinanzhof-Verfahren geht es u. a. um die Frage, ob der gesetzliche Zinssatz verfassungswidrig ist und ob zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind.

Stand: 27. Oktober 2016

Bild: Fantasista - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.