Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Rückwirkende Rechnungsberichtigungen

Vorsteuerabzug

Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen sind im Regelfall zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung ist u. a. eine formal ordnungsgemäße Rechnung. Betriebsprüfer nehmen daher entsprechende Rechnungen genau unter die Lupe. Fehlt z. B. die Steuernummer, wird der Vorsteuerabzug im Regelfall versagt.

Der Fall

In dem Fall, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden hatte, fehlten auf den Rechnungen die Steuernummern bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Nachträgliche Ergänzungen und Berichtigungen noch während der Außenprüfung wurden nicht anerkannt. Nach deutschem Recht kann ein Vorsteuerabzug bei Berichtigung oder Ergänzung einer Rechnung erst zum Berichtigungszeitpunkt ausgeübt werden, nicht jedoch rückwirkend.

Urteil des EuGH

Der EuGH hat entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug sofort ausgeübt werden kann. Für den Vorsteuerabzug würde genügen, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Auf die Erfüllung der formellen Bedingungen kommt es nach Ansicht des EuGH nicht an. Damit stellte sich der EuGH gegen das deutsche Recht. Der Senat betonte außerdem, dass der Besitz einer Rechnung, die die erforderlichen Pflichtangaben enthält, eine lediglich formelle und keine materielle Bedingung für das Recht auf Vorsteuerabzug darstellen würde (Urteil vom 15.9.2016, C-518/14 „Senatex“).

Stand: 27. Oktober 2016

Bild: Tres Delinquentes - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.