Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Sonderzone Kanaren

Sonderzone Kanaren

Die kanarische Sonderzone ZEC (Zona Especial Canaria) ist ein von der Europäischen Kommission genehmigtes Niedrigsteuergebiet. Zweck der Sonderzone ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf den Inseln. Die Sonderzone gibt es seit dem Jahr 2000. Die Steuerförderung war zunächst bis 2015 vorgesehen. Sie wurde vor Kurzem bis 2026 verlängert.

Niedrige Körperschaftsteuer

Die Steuervorteile von ZEC Unternehmen spiegeln sich in einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz wider. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 4 %. Im Vergleich zum regulären Steuersatz von 25 % ist dies eine Ersparnis von 21 %. Der niedrige Körperschaftsteuersatz findet Anwendung bei ZEC Unternehmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern (bzw. drei Arbeitnehmern auf den kleinen Inseln La Gomera, La Palma und El Hierro) bis zur Rohgewinngrenze (Förderobergrenze) von € 1.800.000,00. Beschäftigt das ZEC-Unternehmen zwischen sechs und 50 Arbeitnehmer (bzw. zwischen vier und 50 Arbeitnehmer auf den kleinen Inseln), erhöht sich die Obergrenze um € 500.000,00 pro Arbeitnehmer bis zu maximal 

€ 24.300.000,00. Für Unternehmen ab 50 Arbeitsplätzen gelten keine Rohgewinnobergrenzen mehr.

Antragstellung

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das neu gegründete Unternehmen oder die Niederlassung (Betriebsstätte) eines ausländischen Unternehmens eine der förderfähigen geschäftlichen Tätigkeiten ausübt. Ferner müssen mindestens € 100.000,00 investiert werden (bzw. die Hälfte auf den kleinen Inseln). Neu ist, dass sich der Unternehmensstandort nicht mehr in einem gesondert ausgewiesenen Gewerbegebiet befinden muss, sondern überall auf den Inseln gewählt werden kann.

Stand: 29. Juni 2016

Bild: Mike Mareen - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.