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Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

Flexirentengesetz

Im Oktober 2016 hat der Bundestag das Flexirentengesetz beschlossen (vgl. Bundestag-Drucksache 18/9787, 18/10065, 18/10066). Ziel dieses Gesetzes ist u. a. die Verbesserung der Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst in der Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Hierzu soll der Hinzuverdienst stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.

Aufbesserung der Rentenansprüche

Bezieher von vorgezogenen Vollrenten wegen Alters sollen für die Zeit, für die sie weiter arbeiten, ihren Rentenanspruch erhöhen können. Das Gesetz sieht daher vor, dass Vollrentnerinnen und Vollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht künftig die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Dadurch können weitere Entgeltpunkte und damit ein höherer Rentenanspruch erworben werden.

Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung

Das Gesetz will außerdem die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver machen. So soll für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze der gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für fünf Jahre entfallen.

Stand: 29. November 2016

Bild: JPC-PROD - Fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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