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Digitale Lohn-Schnittstelle

BMF-Anwendungsschreiben

Arbeitgeber haben ab dem 1.1.2018 aufzuzeichnende lohnsteuerrelevante Daten über eine amtlich vorgeschriebene einheitliche digitale Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Dies sieht der § 41 Abs. 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 2a der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vor. Details dazu sind in dem neuen Anwendungsschreiben (vom 26.5.2017, IV C 5 -S 2386/07/0005:001) veröffentlicht. Das Schreiben sieht u. a. Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten vor.

Stand: 27. Juli 2017

Bild: Warakorn - Fotolia.com

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Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

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