Seitenbereiche
Top informiert mit unseren Steuernews
Inhalt

Beherbergung von Patienten-Begleitpersonen

Leistungen an Begleitpersonen umsatzsteuerpflichtig

Der Fall

Ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger, der Reha-Kliniken betreibt, hatte Begleitpersonen von Patienten die entgeltliche Unterbringung und Verpflegung in seinen Kliniken angeboten. Der Betreiber rechnete zum Entgelt keine Umsatzsteuer dazu. Das Finanzamt hingegen unterwarf die Leistungen der Umsatzsteuer, soweit die begleiteten Patienten nicht Kinder unter 14 Jahren oder Schwerstbehinderte waren.

FG-Entscheidung

Das Finanzgericht Münster bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung (Urteil v. 19.11.2013, 15 K 2352/10 U). Mit der Gewährung von Kost und Logis für Begleitpersonen würde der Reha-Träger nicht hoheitlich (dann umsatzsteuerfrei), sondern als Betrieb gewerblicher Art (dann umsatzsteuerpflichtig) tätig. Der Reha-Träger würde mit diesen Leistungen in einen Wettbewerb mit Unternehmen der Hotel- und Restaurationsbranche treten. Daher unterliegen die Entgelte der Umsatzsteuer. Gegen dieses Urteil wurde vor dem Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren zugelassen.

Stand: 07. Februar 2014

Bild: VILevi - fotolia.com

Über Müller & Partner:
Von Sulingen und der Zweigstelle in Kirchdorf aus betreuen wir sowohl regionale als auch überregionale Mandate. Speziell der Einsatz einer flexiblen Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, auch über die Region hinaus mit unseren Mandanten erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.